top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Parkregelungen

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

1.1 Mit dem Befahren des Parkgeländes, dem Betreten des Grundstücks oder dem Ziehen/Entgegennehmen einer Parkkarte kommt zwischen dem Nutzer und dem Betreiber des Parkplatzes ein Vertrag auf Grundlage dieser AGB zustande.

1.2 Der Nutzer erkennt die AGB vollumfänglich an.

2. Nutzung des Parkgeländes

2.1 Auf dem gesamten Parkgelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).

2.2 Das Parkgelände ist tag und nacht gebührenpflichtig, einschließlich Sonn- und Feiertagen.

2.3 Das Betreten des Parkgeländes erfolgt auf eigene Gefahr.

2.4 Der Betreiber übernimmt keine Haftung für abgestellte Fahrzeuge, insbesondere für Schäden, Diebstahl oder Vandalismus 

3. Fahrzeugarten und Einfahrtsbeschränkungen

3.1 Der Parkplatz ist ausschließlich für PKW bis maximal 2,5 t zulässiger Gesamtmasse zugelassen.

3.2 Großfahrzeuge (Transporter, Sprinter-Klasse) dürfen nur mit vorheriger Genehmigung parken.

3.3 Für Großfahrzeuge stehen Sonderparkplätze zur Verfügung, welche ausschließlich auf Anfrage und mit vorheriger Anmeldung vergeben werden.

3.4 Für die Anmeldung eines Sonderparkplatzes sind folgende Angaben per E-Mail an info@knesecarpark.de erforderlich:
      - Gewünschter Parkzeitraum
      - Genaues Fahrzeugmodell
      - Kennzeichen
      - Telefonnummer

3.5 Fahrzeugen ab 12 t Gesamtmasse oder ab 3,60 m Höhe ist die Einfahrt ausdrücklich verboten.

3.6 Ein Verstoß gegen 3.5 führt zu Straf- und zivilrechtlichen Maßnahmen. Sämtliche entstehenden Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

4. Betriebszeiten, Anmeldung und Pförtnerregelung

 

4.1 Bei Einfahrt an Sonn- oder Feiertagen oder außerhalb der Betriebszeiten ist eine vorherige Anmeldung per E-Mail an info@knesecarpark.de erforderlich.

Die E-Mail muss mindestens folgende Angaben enthalten:
      - Einfahrtszeitpunkt und gewünschter Ausfahrtszeitpunkt
      - Kennzeichen
      - Telefonnummer

4.2 Nutzer, die außerhalb der Betriebszeiten oder an Sonn- und Feiertagen einfahren, müssen spätestens am nächsten Werktag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr beim Pförtner erscheinen, um eine gültige Parkkarte zu erwerben. Unterbleibt dies, liegt ein Verstoß gegen die AGB vor.

4.3 Bei Ausfahrt nach 20:00 Uhr ist eine vorherige Anmeldung beim Pförtner erforderlich.

4.4 Nutzer, die zwischen 20:00 Uhr und 08:00 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen ausfahren möchten, müssen beim Pförtner Vorkasse leisten.

5. Parkentgelte und Zahlungsbedingungen

5.1 Der Parkplatz ist gebührenpflichtig, die Tarife lauten:

      - Stundentarif: 3 € pro angefangener Stunde

      - Tagestarif (24h Karte): 20 €, ausschließlich im Voraus beim Pförtner erhältlich

5.2 Der Tagestarif kann ausschließlich bei der Einfahrt und nur im Voraus erworben werden.

5.3 Ein nachträglicher Erwerb des Tagestarifs ist ausgeschlossen.

5.4 Wird der Tagestarif nicht bei der Einfahrt erworben, gilt automatisch der reguläre Stundentarif ab dem Zeitpunkt der Einfahrt.

5.5 Nutzer, die trotz Verpflichtung keine Vorkasse leisten, verstoßen gegen die AGB. Der Betreiber ist berechtigt, das Fahrzeug mit einer Radkralle zu sichern und eine Zusatzgebühr von 75 € zu erheben.

5.6 Ein Fahrzeug muss vollständig innerhalb eines markierten Stellplatzes abgestellt werden. Wird ein Fahrzeug so abgestellt, dass es zwei Stellplätze blockiert (z. B. durch Überfahren oder Stehen auf/über der weißen Begrenzungslinie), sind die Gebühren für zwei Stellplätze zu entrichten.
Der Betreiber ist berechtigt, die doppelte Parkgebühr entsprechend nachzuberechnen.

6. Sonderregelungen für Lidl-Kunden (Freiparkberechtigung)

 

6.1 Lidl-Kunden haben auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung die Möglichkeit, bis zu 1 Stunde kostenlos auf dem Parkgelände zu parken. Hierfür gelten ausschließlich folgende Bedingungen:


      1. Bei der Einfahrt ist ein Parkschein zu ziehen.
      2. Während des Parkvorgangs muss ein Einkauf im Lidl-Markt erfolgen.
      3. Der Parkschein ist an der Lidl-Kasse stempeln zu lassen und mitzunehmen.
      4. Der gestempelte Parkschein ist bei der Ausfahrt vorzulegen. Bei Überschreitung der Freiparkzeit ist der Restbetrag        .            gemäß der gültigen Preisliste zu entrichten.

6.2 Kunden, die nicht auf den dafür vorgesehenen Lidl-Stellflächen parken, sind trotz abgestempeltem Parkschein verpflichtet, die reguläre Parkgebühr gemäß Preisliste vollständig zu bezahlen.

6.3 Zusätzlich gelten die allgemeinen Einstellbedingungen des Parkplatzbetreibers “Knese CarPark”.

7. Verstöße gegen die AGB

7.1 Fahrzeuge, die nicht ordnungsgemäß innerhalb eines markierten Stellplatzes abgestellt werden oder durch ihre Position mehr als einen Stellplatz blockieren, verstoßen gegen diese AGB.

7.2 Der Betreiber ist berechtigt, Fahrzeuge auf Kosten des Fahrzeughalters abschleppen zu lassen, insbesondere wenn:

 

      - das Fahrzeug den Verkehr behindert,
      - andere Stellplätze blockiert werden,
      - Gefahren für andere Nutzer entstehen,
      - die Einfahrt oder Ausfahrt verhindert wird,
      - das Fahrzeug gegen ausdrückliche Einfahrtsverbote (z. B. Höhe/Gewicht) verstößt,
      - der Fahrzeugführer trotz Aufforderung kein Tarifentgelt entrichtet oder gegen wesentliche AGB-Punkte verstößt.

7.3 Alle durch Abschleppen, Versetzen oder Sicherungsmaßnahmen entstehenden Kosten hat der Fahrzeughalter vollständig zu tragen.
Dies umfasst insbesondere Abschleppkosten, Standgebühren sowie Verwaltungskosten.

7.4 Das Recht des Betreibers, zusätzlich zu den Abschleppkosten vertragliche Zusatzgebühren gemäß diesen AGB zu erheben, bleibt unberührt.

8. Parkscheine, Parkkarten & Verlustregelungen

8.1 Eine gültige Parkkarte ist jederzeit mitzuführen und vorzuzeigen.

8.2 Der Verlust eines Parkscheins oder einer Parkkarte oder deren nicht ordnungsgemäße Übergabe gilt als Verstoß gegen die AGB.

8.3 Beim Verlust eines Parkscheins oder einer Parkkarte, oder wenn diese bei der Ausfahrt nicht ordnungsgemäß vorgelegt werden kann, wird eine Gebühr von 30 € pro Tag berechnet.

Wurde das Fahrzeug jedoch durch Kontrollen des Betreibers oder des Personals bereits vorher auf dem Parkgelände festgestellt und ist ein längerer tatsächlicher Parkzeitraum nachweisbar, wird die Parkgebühr anhand des tatsächlichen Aufenthalts gemäß der gültigen Preisliste berechnet.

9. Videoüberwachung & Datenschutz

9.1 Das Parkgelände wird aus Sicherheitsgründen und zur Wahrnehmung berechtigter Interessen des Betreibers gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO videoüberwacht.

9.2 Die Videoüberwachung erfolgt im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

9.3 Die Aufzeichnungen dienen ausschließlich der Gefahrenabwehr, der Sicherung des Betriebsablaufs, der Aufklärung von Schadensfällen sowie der Beweissicherung bei Straftaten oder Vertragsverletzungen.

9.4 Eine Weitergabe der Videoaufzeichnungen erfolgt ausschließlich an befugte Behörden oder Dritte, sofern hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder dies zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erforderlich ist.

9.5 Die Speicherung erfolgt nur für den gesetzlich zulässigen Zeitraum; anschließend werden die Daten automatisch gelöscht, sofern sie nicht zur Aufklärung eines relevanten Vorfalls benötigt werden.

9.6 Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung von Knese CarPark, die Sie hier finden.

10. Haftung

10.1 Der Betreiber haftet für Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für einfache und grobe Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für Schäden an Fahrzeugen als auch für Vermögens- und sonstige Schäden.

 

10.2 Der Betreiber übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die entstehen durch:
      - Witterungseinflüsse (z. B. Regen, Sturm, herabfallende Äste, Schnee, Eis),
      - Vandalismus oder mutwillige Beschädigung,
      - Diebstahl von oder aus Fahrzeugen,
      - Tierbissschäden,
      - sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs des Betreibers liegen.

 

10.3 Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, insbesondere durch andere Parkplatznutzer, unbefugte Personen oder externe Dienstleister.

 

10.4 Keine der vorstehenden Regelungen schränkt die zwingenden gesetzlichen Rechte der Nutzer ein. Eine Haftung des Betreibers für Vorsatz bleibt gesetzlich zwingend bestehen.

11. Sonstige Bestimmungen

11.1 Der Betreiber ist berechtigt, Fahrzeuge im Notfall oder zur Abwehr von Gefahren für Personen, Sachen oder den Betriebsablauf zu versetzen oder entfernen zu lassen.

11.2 Verstöße gegen diese AGB sowie gegen Anweisungen des Betreibers oder seiner Beauftragten können zu einem zeitlich begrenzten oder dauerhaften Haus- bzw. Platzverbot führen. Weitere zivil- oder strafrechtliche Maßnahmen bleiben hiervon unberührt.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

bottom of page